Existenzschutzversicherung

Wichtige Bausteine beim Existenzschutz – Krankentagegeld-, Praxisausfall- und Berufsunfähigkeitsabsicherung

Versicherungen

Gerade in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen gewinnt die Absicherung eines Ausfalls der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers durch Unfall oder Krankheit zunehmend an Bedeutung.

Die persönliche Anwesenheit der Ärztin/ des Arztes ist die Basis des Praxiserfolges. Das ist gut, denn genau das schätzen Ihre Patienten: Individualität, persönliche Nähe und natürlich eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau mit viel Menschlichkeit. Sie sind das Herz Ihrer Praxis. Sie bringen den Erfolg und halten sie mit Ihrem Engagement am Leben.

Genau dies birgt aber auch ein Risiko. Auf Ihren Schultern lasten das Wohlergehen Ihrer Praxis und das Ihrer Mitarbeiter. Was aber passiert, wenn Sie selbst krank werden oder wenn Sie einen schweren Unfall haben? Was passiert, wenn Sie längere Zeit ausfallen? Wenn durch Ihren Ausfall die Einnahmen weg brechen? Ihr Ausfall trifft den Lebensnerv Ihrer Praxis: Patienten können nicht mehr behandelt werden. Das Honorar bleibt aus, doch die fixen Kosten laufen unerbittlich weiter.

Die ASSURIA AG hat genau für diesen Fall mit Ihren Partnern ein umfassendes Konzept entwickelt, welches Ihnen die Existenz sichert. Es setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, welche einzeln je nach Bedarf abgeschlossen werden können.

Diese grundlegende Absicherung sichert Ihnen die Weitergewährung Ihrer eigenen Einkünfte im Krankheitsfall zu. Die Karenzzeiten und die Höhe der Absicherung ist individuell wählbar, zudem erhalten Sie – je nach Kammer/ Verbandszugehörigkeit - durch Gruppenverträge Sonderkonditionen.

Um die laufenden Kosten der Praxis abzusichern, empfehlen wir eine Praxisausfallversicherung. Sie übernimmt die laufenden Kosten der Praxis (z.B. Gehälter, Miete, Finanzierungs- und Leasingraten etc.) wenn Sie wegen Krankheit nicht dazu in der Lage sind, die Praxis zu führen. Je nach Situation können auch die Kosten für den Vertreter übernommen werden. Auch hier sind die Höhe der Absicherung und die Karenzzeiten frei wählbar.

Nicht selten sind Human oder Zahnmediziner aufgrund einer Erkrankung so stark eingeschränkt, dass Sie nur noch bedingt berufsfähig sind. Die Versorgungswerke leisten zumeist jedoch nur dann, wenn die gesamte (Zahn-)Ärztliche Tätigkeit eingestellt wird. Daher ist es ratsam, ergänzend eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die von uns empfohlenen Versicherer leisten bereits ab einer 50%igen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. Zudem zahlen die Versicherer bereits eine Leistung bei einer 6-monatigen, durchgehenden Arbeitsunfähigkeit. Ein Nachweis durch ärztliche Bescheinigung (die sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ) reicht aus.

Hierbei bieten unsere Partner Ihnen ein auf den Beruf des Mediziners abgestelltes Bedingungswerk mit Top-Leistungen. So ist z.B. die Verweisbarkeit auf andere Berufe ausgeschlossen. Zudem erhalten Sie ein sehr gutes Preis-/ Leistungsverhältnis.

Wir kennen die speziellen Bedürfnisse der (Zahn-)Mediziner und verfügen über entsprechende
Sondertarife und das Know-How um Sie bedarfsgerecht abzusichern. Zudem garantieren wir Ihnen eine faire und hohe Beratungsqualität. Hierbei agieren wir immer in Ihrem Interesse. Denn als Versicherungsmakler sind wir immer nur unserem Kunden verpflichtet und haften für unsere Angebote und Beratungen. Für uns spielt ausschließlich die richtige Absicherung Ihrer Bedürfnisse eine Rolle.

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