Apotheken

Auch für Ihre Apotheke haben wir das richtige Rezept!
Eine für Alles – All-Risk-Police für Apotheken

Versicherungen

Als Inhaber/in einer Apotheke benötigen Sie ein besonders hohes Maß an Risikoabsicherung, da Sie bei Ihrer täglichen Arbeit mit dem kostbarsten Gut überhaupt zu tun haben – der Gesundheit Ihrer Kunden.

Für Sie als Apotheker/in ist es von besonderer Wichtigkeit, dass ausreichender Versicherungsschutz zur Verfügung steht – z.B. bei Unterhaltsansprüchen Dritter wegen ungewollter Schwangerschaft aus fehlerhafter Abgabe von Anti-Konzeptiva.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie als Apotheker/in in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Sie müssen sich dabei auch eventuelles Fehlverhalten Ihres angestellten Personals zurechnen lassen.

Wenn etwas passiert, ist eine schnelle und kompetente Regelung der Schadenersatzansprüche besonders wichtig. Sie brauchen dazu einen verlässlichen Versicherungspartner, der sich von Anfang an der Sache annimmt und sie ohne weiteren Stress für Sie abwickelt.

Sie haben nur noch mit einem Partner zu tun, der sich auskennt, der Sie kennt, den Sie kennen

Ein Vertrag, eine Police, keine "Allgemeinen Bedingungen“, nachvollziehbare Vereinbarungen mit klaren Aussagen

Berechnungsgrundlage ist einzig und allein die Anzahl der Mitarbeiter. Keine Nachfrage nach Umsatz, Lohnsumme oder Ertrag.

Bestehende Versicherungen sind kein Hindernis, im Gegenteil: Hier können für den Zeitraum bis zum Ablauf entsprechende Rabatte gewährt werden

Keine Unterversicherung

Auch mehrere Standorte Ihrer Apotheke sind berücksichtigt

Aut Idem – die Abrechnungskürzungen oder Rückforderungsansprüche der Krankenkassen sind mitversichert. (Über den Rechtsschutzvertrag erden auch Gerichtsverfahren (Vorsatzunterstellung) bezahlt.

Neben den klassischen Gefahren, wie z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl usw., sind Ihre Einrichtung und Vorräte u.a. auch gegen Beschädigungen, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Überschwemmung, Plünderung usw. versichert.

Aus fehlerhafter Beratung der Apothekenkunden sowie aus der Verwechselung bei der Abgabe von Arzneimitteln und anderen Apothekenwaren.

Aus der Abgabe von und der Beratung über Antikonzeptionsmittel sowie von Schwangerschaftstests
Aus der Vornahme von Substitutionstherapien (Methadonabgabe etc.)

Aus gelegentlichen Montagearbeiten von Sanitätsartikeln sowie der Abgabe von med. Hilfsmitteln und Medizinprodukten, sofern sie nicht aus eigener Herstellung stammen

Von Betriebsangehörigen außerhalb des Betriebes (Botendienste, Auslieferung med. Hilfsmittel, etc.)

Eingeschlossen ist ebenfalls die gesetzliche Haftpflicht aus im europäischen Ausland vorkommenden Schadenereignissen, die auf die Abgabe von Arzneimitteln an Verbraucher in der BRD zurückzuführen sind

Medikamentenversorgung und Arzneimittelportionierung für Senioren- und Pflegeheime

Die Produkthaftpflicht wird durch die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Apotheker/innen sind danach z.B. verpflichtet, für deckungsvorsorgepflichtige Arzneimittel eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sie als pharmazeutischer Unternehmer tätig sind. Dies ist der Fall, wenn Sie als Quasi-Hersteller fungieren, also Produkte eines fremden Herstellers mit eigenem Namen versehen (z.B. Herstellung von Cremes, Tee, Eigenmischung von Medikamenten und Verkauf unter dem Namen Ihrer Apotheke).

Die Sachversicherung ist ein "Muss“ für jeden Apotheker. Sie ist die solide Grundabsicherung, falls Schäden mit erheblichen finanziellen Folgen zu beklagen sind. Die Firmeninhaltsversicherung deckt Schäden an Ihrer Betriebseinrichtung sowie den Waren und Vorräten ab.

Die Absicherung sollte unbedingt auch eine Glasversicherung (inkl. Werbeanlagen) beinhalten. Über den Einschluss der Betriebsunterbrechungsversicherung, die den entgangenen Gewinn und die nicht erwirtschafteten fortlaufenden Kosten durch Betriebsunterbrechung nach einem Schaden ersetzt, wird der Versicherungsschutz sinnvoll ergänzt.

Der Versicherungs- bzw. Ersatzwert ist immer der Neuwert, auch wenn der Zeitwert der beschädigten Einrichtung unter 40% liegt.

3 Schritte zur Versicherung

Ihr kurzer Weg für Ihren Schutz

Schritt 1

Unverbindlich anfragen

Schritt 2

Angebot erhalten

Schritt 3

Beratung & Abschluss

D.I.E. ASSURIA AG

© Copyright - All Rights Reserved